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Selbst Freier Weinbauer sein.

Tel. +39 0471 238002
Fax +39 0471 238242
Kontakt

Mitglied werden

Haben Sie schon viel Gutes über unseren Verband gehört und überzeugen Sie unsere Aktivitäten? Wenn Sie selbstvermarktender Weinbauer sind oder werden wollen, zögern Sie nicht, sich direkt bei uns näher zu informieren und eine Mitgliedschaft anzustreben.

Sehen Sie sich im Impressum das Statut des Vereins an. Gerne besprechen wir mit Ihnen die derzeitige Einteilung aufgrund der jährlichen Weinproduktionsmenge wie laut Statut grundsätzlich vorgesehen.

Die notwendigen Unterlagen für einen Beitritt:
- Beitritts-Ansuchen (mit Informations-Schreiben Datenschutz & Privacy)
- Reglement (Ethik, Qualität)
- Kopien laut Ansuchen: Handelskammerauszug, Rebflächenauszug,...
 

Hintergrundinformationen
Ein landwirtschaftlicher Weinhof (Voraussetzung um Mitglied zu werden) muss laut Gesetzen folgende Auflagen erfüllen:

  • Steuerliche Eintragung: Steuernummer (Codice Fiscale) und M.w.St. (IVA)
  • Eintragung als landwirtschaftlicher Betrieb in der Handelskammer Bozen
  • Eintragung der bewirtschafteten Rebflächen in Weinbaukataster und Weinbergrolle
  • Ermächtigung der Gemeinde zum Detailverkauf von Eigenbauwein
  • Sanitäre Meldung des Tätigkeitsbeginns (DIA) für Verarbeitung, Herstellung, Abfüllung, Lagerung von Wein (Formblatt B - über die jeweilige Gemeinde)
  • Eintragung als Weinkellerei (apertura nuova cantina) beim Ispettorato controllo qualità (I.C.Q. San Michele a.A.)
  • Eintragung ins Verzeichnis der Weinabfüller (albo imbottigliatori) über die Handelskammer Bozen

  • Führung Einkellerungsregister (registro vinificazione)
  • bis 10. Dezember: Meldung der Traubenernte und Weinerzeugung (Produktionsmeldung) an die AGEA in Rom (in ital.: Dichiarazione di raccolta uve e produzione vinicola)
  • bis 10. Dezember: DOC & IGT Trauben-Meldung (in ital.: Denuncia uve DOC & IGT)
  • Führung Verkaufsregister (registro commercializzazione)
  • Führung Abfüllregister (registro imbottigliamento)
  • bis 10. September: Meldung des Wein-Lagerbestandes (Lagerbestandsmeldung) an die AGEA in Rom (in ital.: Dichiarazione di giacenza)
  • Anlegen und Führung des H.A.A.C.P.
  • Außerdem existieren Auflagen für die DOC-Weine, Begleitdokumente (z.B. DA/DOCO), Export, die Etikettierung, Abgabe der Nebenprodukte, Kellerplanmeldung, u.a.

Wir helfen gerne beim Einreichen der Gesuche bei Ispettorato controllo qualità (I.C.Q.) und Handelskammer Bozen. Außerdem bieten wir als Dienstleistung die Betreuung der Meldungen und Führung der Einkellerungsregister an.

© 2003-11 Impressum - Privacy - Aktualisiert am 02.12.2010 09:35